Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, auf der B 14, Johannesgraben, FR stadteinwärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Traffiphot-S und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 90 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart
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