Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ludwigsburg, auf der Schlieffenstraße, i.R. Osterholzallee die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 81 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Radarmessung mit speedophot RADAR und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Ludwigsburg
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