Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14052, Berlin Ch., auf der Passenheimer Straße 13, Ri. Heerstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 68 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Multanova 6 F digital mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 44 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

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