Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Altendorf, auf der S 154 mit 24 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 54 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge übersandt.
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