Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Braunsbedra, Stadt, Braunsbedra, Frankleben, auf der A 38, km 167,000, Ri. Leipzig die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 42 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Sensormessung mit Frontfoto ergab 122 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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