Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nörten-Hardenberg, Gem. Nörten, auf der B 3, i. H. Abs. 272, Station 157 / FR Northeim die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES3.0, stationäre Anlage ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 95 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Northeim

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