Der Abstandsverstoß erfolgte in Efringen-Kirchen, auf der BAB 5, im Bereich von km 799,5, Fahrtrichtung KA-BA. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h der erforderliche Abstand von 43,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 21,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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