Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Seedorf, Station ROW-B71-210-1828, Richtung Zeven die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 79 km/h, bei erlaubten 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h . Beweismittel: Messgerät Traffipax TPHS, Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme)
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