Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 147 km/h der erforderliche Abstand von 73,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Ri. Berlin, auf der BAB 24, in Höhe km 89,502 unterschritten. Der Abstandsverstoß wurde gemessen mit Verkehrskontrollsystem VKS3, betrug der Abstand 25,00 m und somit weniger als 4/10 des halben Tachowertes.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG,12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim

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