Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 53,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 33,70 m in Bad Lauchstädt, auf der BAB 38, bei km 149,250, RF Göttingen wurde bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt. Bußgeldverfahren wurde eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung

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