Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 105, zw. B 96 und Brücke B 195 die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 39 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Lichtmessverfahren mit Foto ergab 89 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Stralsund

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