Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ammerbruch-Pfäffingen, auf der B 296, Fahrtrichtung Herrenberg die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Koaxialkabelmessung mit Traffiphot-S und Foto ergab 71 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Tübingen eröffnete Bußgeldverfahren
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