Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Seedorf, Station ROW – B 71 – 210 -1828, Richtung Zeven um 42 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax TPHS, Foto.

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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