Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187.0, auf der Überholspur die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 14 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Piezomessung mit Foto ergab 114 km/h. Verwarnungsgeld: 40,00 € erhoben
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr.5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung
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