Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 27 km/h auf der BAB 71, Zella-Mehlis, Richtung Schweinfurt, bei km 125,2, Überholspur überschritten. Festgestellt wurden durch Piezomessung mit Foto 107 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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