Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 21 km/h in 12158, Berlin PK, Hauptstr. 3, Ri. Mönchmühler Str. überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 51 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.
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