Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 21 km/h in 12437, Berlin Tp., BAB 113, Ri. Süden Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto überschritten. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 101 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin eröffnete Bußgeldverfahren
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