Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 76461, Muggensturm, L 67, Höhe Kieswerk, Fahrtrichtung B 3 um 23 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Leivtec XV3 mit Foto 93 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Rastatt eröffnete Bußgeldverfahren

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