Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 29 km/h in 91809, Wellheim /Biesenhard, EI 5, Römerstraße, Eim. Pfahlstr. überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit einem Einseitensensor mit Foto 79 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Anhörung zur Verkehrsordnungswidrigkeit
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