Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 93 km/h in der Gem. Norderwöhrden, OT Överwisch, Bundestraße 5, in Rtg. Norden überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 119 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen eröffnete Ordnungswidrigkeitenverfahren
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