Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gemarkung Kaiserslautern, auf der BAB A 6, in Höhe km 618,03, Fahrtrichtung Saarbrücken um 24 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 84 km/h, Beweismittel: Messgerät ES3.0, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung
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