Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 28 km/h in Erlenbach, BAB 6, km 638,380, Mannheim – Nürnberg überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1 mit Foto 108 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe eröffnete Bußgeldverfahren
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