Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h in Frankfurt /O., R.-Luxemburg-Str. in Richtung K.-Marx-Straße überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät TRAFFIPHOT stat. Geschw. V mit Foto 52 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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