Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 24 km/h in Frankfurt Oder, R.-Luxemburg-Str. in Ri. K.-Marx-Straße überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät TraffiPhot stat. Geschw. mit Frontfoto 54 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt (Oder)
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