Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 33 km/h überschritten in Hamburg, Billhorner Brückenstraße, Höhe Zweibrückenstraße, Höhe LM2, i. R. stadtauswärts überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 93 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg eröffnete Bußgeldverfahren

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