Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 30 km/h in Heiligenroth, Gem. Heiligenroth, auf der BAB 3, bei km 88,070, FR Köln überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 130 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) eröffnete Bußgeldverfahren
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