Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 48 km/h in Kerpen, auf der A 4, bei km 044,350, RF Heerlen überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed mit Foto 178 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis eröffnete Bußgeldverfahren

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