Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 24 km/h in Kühlbach, B 300, Abschnitt 1240, km 0,270, AS Kühlbach Nord, Ri. Aibach überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 104 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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