Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 60 km/h in Langenfeld, auf der BAB 542, km 3,874, FR Monheim überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan M1 HP 110 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Vordruck Anhörung

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