Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 21 km/h in Magdeburg, Beyendorf-Sohlen, OT Anker, Leipziger Chaussee, geg. Zum Anker, FR A14 überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 71 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg eröffnete Bußgeldverfahren
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