Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 32 km/h in Neuland, B 495, km 20,500 überschritten. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 82 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Stade eröffnete Bußgeldverfahren
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