Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 23 km/h in Saarbrücken, Alt-Saarbrücken, Höhe Gersweiler Brücke, Rtg. Saarlouis überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed mit Foto 73 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland erstattete Ordnungwidrigkeitenanzeige
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