Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 23 km/h in Solingen, Bausmühlenstraße, in Höhe 8-14, FR Stübbener Straße überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät VDS M 5 Radar 53 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Solingen

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