Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 31 km/h in Stadt Wolfsburg, B 188, FR Osten überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed mit Foto 73 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Wolfsburg eröffnete Bußgeldverfahren
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