Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Immendingen, auf der BAB 81, in Höhe km 704,680, Singen – Stuttgart
um 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät: PoliScan Speed 109 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe eröffnete Bußgeldverfahren

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