In FR Berlin, auf der BAB 15, Höhe km 3,1, vor AS Saarmund wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 142 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Beweismittel: Beweisfoto, Messung mit Einseitensensor ES3.0
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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