Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12347 Berlin NK, auf der BAB 100, Tunnel / OT Britz Süd, Ri. BAB A 113, SK32B die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 109 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 29 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
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