Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Hansestadt Rostock, auf der B 103, An der Stadtautobahn in. Ri. Warnemünde die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 80 km/h 104 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Radarmessung mit PoliScan Speed und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock
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