Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Bonn, auf dem Ippendorfer Weg. Dabei wurde der Höhrer aufgenommen oder gehalten Beweismittel: ESO 3.0, Foto, Messprotokoll.

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Bonn übersandt.

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