Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ludwigshafen, Verpflechtung B 37 (Hochstr. Süd) B 44, FR A 650 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 70 km/h 93 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Messgerät PoliScan Speed und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigshafen
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