Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, im Bereich von km 3,4, in FR Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Einseitensensor ES3.0 und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 154 km/h bei erlaubten 120 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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