Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Goslar, auf der B 6, vor Abfahrt Hildesheimer Straße, im Abschnitt 1090, Station 0,077 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 82 km/h mit Traffipax Speedophot- Messung. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandte Anhörung
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