Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Süden, recht Fahrspur, Tunnelende um 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330, Bild.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Düsseldorf

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