Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zwischen Groß Laasch und Grabow, auf der K 39, im Abschnitt 060, bei Strkm 4,895 um 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 105 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim

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