Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Solingen, auf der Neuenkamper Straße, in Höhen Nr. 60, Fahrtrichtung Neuenhofer Straße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit VDS M5 Radar, mit Bild ergab 72 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Solingen übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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