Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) wurde der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 61, bei km 230,600, Gemeinde Winningen, FR Ludwigshafen, nicht eingehalten. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Brückenabstandsmessung.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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