Der erforderliche Abstand wurde wurde in der Gemarkung Rivenich, auf der BAB 1, im Bereich von km 119,1, FR Trier bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h nicht eingehalten. Statt des nötigen Abstandes von 57,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug wurde eine Distanz von 15,65 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.5 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung
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