Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Attendorn-Listerscheid, auf der Ihnestraße, L 539 mit 33 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen und führte zu Bußgeldverfahren. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Traffiphot-S stationär, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Kreis Olpe übersandt.

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