Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Tangente BAB 9,-BAB 10, Abschnitt 181, bei km 2,2, in FR AD Werder die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 35 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Einseitensensor mit Beweisfoto ergab 135 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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