Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Oberhausen, auf der A 42 , RF Ka – Li, bei km 17,810 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 159 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 59 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Oberhausen übersandt.

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